Grundsätzliches • Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge die telefonisch, mündlich, mit FAX oder mit E-Mail erteilt werden und sind fester Bestandteil des Auftrages welcher mit der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung (Offerte) seine Gültigkeit erhält.

 

 • Die Auftragsausführung erfolgt nur zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. • Für den Umfang der vom Beauftragten zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag (Auftragsbestätigung) maßgebend. • Die effektive Personenanzahl wird durch das separate „Lieferschein“ geregelt. • Diese Lieferscheine ist fester Bestandteil der Auftragsbestätigung und regelt die effektiv zu berechnete Personenanzahl. Zahlung • Eine Akontozahlung von 50% der Auftragssumme ist bis 21-Tage vor dem Anlass per Akontorechnung zu begleichen. • Erfolgt keine Akontozahlung bis zum vereinbarten Termin, erlischt die Pflicht des Auftragnehmers den Auftrag durchzuführen. Die vereinbarte und geschuldete Auftragssumme bleibt aber dennoch gemäss Rücktrittsklausel bestehen und muss vom Auftraggeber beglichen werden. • Der restliche Betrag wird nach dem Anlass in Rechnung gestellt, welcher innerhalb 10-Tage netto bezahlt werden muss. Mahnspesen sowie Verzugszins von 6% p.a. wird bei nicht termingerechter Bezahlung ab Valutadatum fällig. Allfällige Mehrkosten von Inkassobüros etc., gehen zu Lasten des Auftraggebers. Leistungen/Abrechnung • Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Auftrag festgehaltenen Leistungen durchzuführen. Allfällige Mehrleistungen werden separat in Rechnung gestellt. • Personalkosten werden ab Ankunft Auftragsort bis Verlassen dessen berechnet. Die Personalkosten werden nach effektivem Aufwand und Anwesenheit vor Ort verrechnet. • Die Getränke werden nach effektiver Konsumation verrechnet. • Die auf den Lieferschein festgehaltene Gäste-Personenanzahl ist für die Verrechnung bindet. Allfällige weitere Personen werden gemäß zusätzlicher Anzahl zusätzlich verrechnet. • Es bleibt im Ermessen des Auftragnehmers, bei Abweichungen zwischen der in der Auftragsbestätigung und den Lieferschein festgehaltene Personenanzahl, das effektiv dafür benötigte Personal einzuteilen. Änderungen werden schriftlich bis 5-Tage vor dem Anlass dem Auftragnehmer kommuniziert. Haftung/Schadenersatz/Pflichten • Der Auftragnehmer haftet für die von ihm an fremdem Eigentum angerichteten Schäden. • Der Auftraggeber haftet für Schäden, die er an der von ihm gemieteten Mietsache verursacht. • Grundsätzlich kann gegen die Metzgerei Stierli GmbH kein Schadenersatz geltend gemacht werden, falls kein grobfahrlässiges Verschulden für eine Sache seitens des Auftragnehmers nachgewiesen werden kann. • Der Auftraggeber ist verantwortlich für die reibungslose Strom- sowie Wasserversorgungen, die für die Durchführung des Auftrages notwendig sind. Bei Verzögerung oder Änderung der Dienstleistungen seitens des Auftragnehmers durch fehlende oder unterbrochene Versorgungen, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. • Der Auftraggeber verpflichtet sich die Zufahrten zum Festgelände freizuhalten sowie einen geeigneten gebührenfreien Parkplatz für das Transportfahrzeug der Metzgerei Stierli GmbH bereitzustellen. • Der Auftraggeber garantiert der Metzgerei Stierli GmbH eigene organisierte Fremdleistungen, welche von der Metzgerei Stierli GmbH genutzt oder verwendet werden müssen, in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zu übergeben. Der Auftraggeber haftet selbst für die von Ihm zur Verfügung, Nutzung oder zur Weiterverteilung gestellten Fremdleistungen. • Stellt der Kunde eigene zusätzliche Getränke, zusätzliches Essen oder Equipment, ist dies vorab dem Auftragnehmer mitzuteilen. Versäumt er dies, kann seitens des Auftragnehmers der Service oder der Miteinbezug in den Anlass abgelehnt werden. • Der Auftragnehmer kann nicht für Qualitätseinbussen in punkto Service oder andere darunter leidende bestellte Dienstleistungen haftbar gemacht werden, falls am Anlass mehr Personen als angemeldet teilnehmen oder weitere nicht vereinbarte Dienstleistungen vom Auftragnehmer am Anlass verlangt werden. • Reklamationen oder Beanstandungen gegenüber dem Auftragnehmer müssen am Veranstaltungstag gemacht und am Ende der Veranstaltung schriftlich festgehalten werden. Für spätere Reklamationen oder Beanstandungen kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Rücktritt • Tritt der Auftraggeber nach Erteilung der Auftragsbestätigung des Auftrags zurück, sind folgende finanzielle Entschädigungen fällig. Die Summe in Prozenten der auf dem Angebot offerierten Gesamtsumme exklusive Mehrwertsteuer von: 30% bis 30-Tage vor dem Anlass, 45% bis 20-Tage vor dem Anlass und 60% bis 10-Tage vor dem Anlass sowie 80% bis zum Veranstaltungstag. • Kann der Auftrag aufgrund behördlicher Auflagen oder zwingenden Gründen (schwerwiegende Krankheit, Todesfall etc. des Auftraggebers) nicht durchgeführt werden, entfallen diese Entschädigungen. (Behördliche Auflagen wie Maskenpflicht, Sitzpflicht, erweiterte Zertifikatspflicht etc. gelten nicht als Stornierungsgrund) • Tritt der Auftraggeber nach Erteilung des Auftrages, per Mail oder mündlicher Zusage, vor der Retournierung der erhaltenen Auftragsbestätigung vom Auftrag zurück, ist eine Auftragspauschale von 10% des Auftragsvolumens oder mindestens Fr. 500.—exklusive Mehrwertsteuer dem Auftragnehmer geschuldet. Gerichtsstand • Gerichtstand für allfällige Streitigkeiten ist in Zürich. 03.12.2022